An alle Kolleg:innen, an alle Schüler:innen und an ihre Eltern
Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens und des Lehrens, sondern auch ein Ort sozialer Interaktion. Unsere Schule möchte ein soziales Miteinander und kein digitales Nebeneinander fördern. Um dies zu gewährleisten, ergeben sich, laut der Beschlüsse der Schulkonferenzen vom 11.03.2014 und vom 11.05.2023, die nachfolgende Handyregelungen:
Ausschalten der Handys auf dem Schulgelände:
Beim Betreten des Schulgeländes müssen alle mobilen elektronischen Telekommunikationsgeräte
ausgeschaltet werden und dürfen erst nach Verlassen des Geländes wieder eingeschaltet werden.
Kopfhörer sind abzulegen.
Diese Regelung gilt für alle Schüler:innen in der Zeit von 7:45 bis
14:30 Uhr (Kernzeit des Unterrichts).
Regelung für die Oberstufe
Von diesem Verbot ausgenommen sind Schüler:innen der Kursphase während des Aufenthalts im sog. „Oberstufenraum“ (Bauwagen), während Freistunden in der Wandelhalle und beim Aufenthalt in den Fachräumen jeweils fünf Minuten vor Beginn des Unterrichts.
Nutzung von mobilen Kommunikationsgeräten
Mobile Telekommunikationsgeräte (incl. Smartwatches) dürfen im Unterricht nur dann genutzt werden, wenn die zuständige Lehrkraft dies ausdrücklich erlaubt (z.B.: für Recherche, Berechnungen,
Zugriff auf den Lernraum, etc.).
digitale Mitschriften
Für die Anfertigung von Mitschriften und anderen schulischen Aufgaben während des Unterrichts ist die Verwendung von Tablets grundsätzlich erlaubt, wenn die Geräte nicht aufgestellt werden und die Stifteingabe oder die Bildschirmtastatur verwendet wird. Lehrkräfte können die Verwendung analoger Medien für die Erledigung von Aufgaben verlangen, wenn die digitale Erledigung von Aufgaben nicht zielführend ist (z.B. Für Schreibgespräche, geplante Leistungsmessungen, etc.). Bild- und Tonaufnahmen dürfen in jedem Fall nur mit vorheriger Genehmigung durch die unterrichtende
Lehrkraft und die Personen, deren Persönlichkeitsrechte tangiert werden, angefertigt werden.
Regelverstoß
Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät vorübergehend eingezogen und erst nach dem individuellen Unterrichtsende der Schülerin oder des Schülers, frühestens jedoch um 14:30 Uhr, wieder an diese ausgehändigt.
Gravierende und / oder wiederholte Verstöße gegen diese Regeln können getadelt werden.